Ein & Verkaufsbedingungen

1.) Vermittelt wird der Verkauf der Ware.
2.) Der Verkäufer erklärt verbindlich und haftet dafür, das der zur Vermittlung übergebene Gegenstand sein Eigentum ist. die Verkaufsvermittlung erwirbt an dem ihr zur Vermittlung übergebenen Gegenständen keinerlei Eigentumsrechte, sondern übernimmt lediglich die Werbung für den Verkauf des übernommenen Gegenstandes auf 3 Monate. Nach Ablauf der dreimonatigen Werbungszeit verpflichtet sich der Verkäufer, sofern der Gegenstand nicht verkauft wurde, dieses unaufgefordert gegen Rücknahme des Auftragsscheines abzuholen, ansonsten wird dem Tauschzentrum das Recht eingeräumt, diese Ware für karitative Zwecke zu verwenden. Bei Verlust des Auftragsscheines ist der Eigentumsnachweis mittels Beleg zu erbringen
3.) Sollten Sie ihre Artikel ganz oder teilweise vor Beendigung der Kommissionszeit zurückhaben wollen, müssen wir 10% Stornogebühr des Cirkawertes (lt. Auftragsscheines) verrechnen.
4.)Verkäufer und Käufer verzichten ausdrücklich auf die Anfechtung wegen Verletzung über die Hälfte des wahren Wertes. der Gerichtstand ist Wien.



Unterschrift.........................................................



Bei mehreren Vermittlungsaufträgen genügt nur eine Unterschrift

 

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